Brände im Lütjenmoor und im Franz-Schreck-Weg: Rauchmelder als Lebensretter
6. Februar 2022In gleich zwei Fällen erwiesen sich am späten Freitagabend bzw. der Nacht zum Samstag (04./ 05.02.2022) Rauchmelder als Lebensretter.
Zu einem ersten Einsatz wurde die Freiwillige Feuerwehr Garstedt gegen 22:45 Uhr alarmiert. Im Lütjenmoor waren eine Heizdecke, eine Matratze und weiteres Bettzeug in Brand geraten. Durch die bestimmungsgemäße Auslösung eines Heimrauchmelders konnte die Feuerwehr schnell über den Notruf 112 alarmiert werden. Als die Einsatzkräfte kurze Zeit später vor Ort eintrafen, waren die in Brand geratenen Gegenstände bereits durch ersteintreffende Kräfte der Polizei auf den Balkon verbracht worden. Zwei betroffene Personen wurden dem Rettungsdienst zur medizinischen Versorgung zugeführt. Nachdem das Brandgut im Freien abgelöscht und die Wohnung rauchfrei gemacht worden war, konnte die Feuerwehr gegen 23:30 Uhr einrücken.
Etwa zweieinhalb Stunden später, gegen 02:00 Uhr, wurde die Freiwillige Feuerwehr Garstedt erneut alarmiert. Auch bei diesem Einsatz hieß es: “Feuer – Rauchentwicklung im Gebäude”. Im Franz-Schreck-Weg brannte es im Hauswirtschaftsraum eines Einfamilienhauses. Ein Atemschutztrupp konnte das Feuer mit einem C-Rohr schnell löschen. Zwei Erwachsene und zwei Kinder, die auch in diesem Fall durch den Heimrauchmelder auf den Brand aufmerksam gemacht worden waren, wurden durch den Rettungsdienst vor Ort versorgt. Nachdem das betroffene Gebäude mittels Überdruckbelüftung rauchfrei gemacht worden war, konnte der Einsatz der Feuerwehr gegen 03:40 Uhr beendet werden.
Diese beiden Einsätze zeigen einmal mehr: Rauchmelder retten Leben! Durch die schnelle Entdeckungs- und Meldezeit konnten in zwei Fällen insgesamt sechs Personen aus unmittelbarer Gefahr gerettet und dem Rettungsdienst zwecks einer qualifizierten Versorgung zugeführt werden. Auch die Brände konnten schnell gelöscht und somit weiterer Schaden verhindert werden. Im Einsatz war die Freiwillige Feuerwehr Garstedt mit jeweils knapp 30 Kräften. Zu Brandursachen und Schadenshöhen kann seitens der Feuerwehr keine Angabe gemacht werden.
Die häufigste Todesursache bei Bränden ist nicht etwa das Feuer selbst, sondern der hochgiftige Brandrauch, von dem bereits wenige Atemzüge tödlich sein können. Vor allem nachts besteht dabei ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, da der menschliche Geruchssinn im Schlaf nicht aktiv ist. Rauchmelder aber warnen frühzeitig und erweisen sich so immer wieder als Lebensretter.
In Schleswig-Holstein sind Rauchmelder in daher verpflichtend. Die Landesbauordnung regelt dazu im entsprechenden § 49 Absatz 4 u.a., dass in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Die Rauchwarnmelder müssen dabei so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.